FAQ-Tokenisierte Titel
Dieser Abschnitt beantwortet die am häufigsten gestellten Fragen von Anlegern, die tokenisierte Partizipationsscheine besitzen, die von La Petite Épicerie SA über Aktionariat ausgegeben wurden. Er soll die praktischen, rechtlichen und steuerlichen Aspekte erläutern, die mit dem Besitz dieser Wertpapiere verbunden sind.
Was bedeutet "tokenisierter Anteil"?
Die Partizipationsscheine werden in einem Register für tokenisierte Wertpapiere eingetragen, das dem schweizerischen Recht entspricht (Art. 973d ff. OR). Jedes Token repräsentiert direkt ein Beteiligungsrecht an der Gesellschaft („das Token ist das Wertpapier“). Die Inhaber von Token sind daher wirtschaftliche Aktionäre, die im Register von La Petite Épicerie SA eingetragen sind.
Was ist der Unterschied zwischen einer Aktie und einem Partizipationsschein?
Partizipationsscheine verleihen die gleichen wirtschaftlichen Rechte wie eine Aktie (Dividenden, Kapitalgewinne, eventuelle Vorzugsrechte), aber kein Stimmrecht und kein Recht auf Beteiligung an Entscheidungen der Unternehmensführung. Sie eignen sich für Anleger, die das Unternehmen unterstützen und gleichzeitig von einer potenziellen Rendite profitieren möchten.
Kann ich meine Partizipationsscheine weiterverkaufen?
Ja, aber nur außerbörslich (OTC). Es gibt keinen öffentlichen Markt oder eine automatisierte Plattform für den Wiederverkauf. Jede Transaktion erfordert, dass Sie direkt einen Käufer finden und die Veräußerung mit La Petite Épicerie SA koordinieren, damit das Register aktualisiert wird.
Wie läuft ein freihändiger Verkauf ab?
Der typische Ablauf ist wie folgt:
- Sie finden einen Käufer (einen anderen Investor, einen Verwandten, einen Partner, ein Unternehmen usw.).
- Sie vereinbaren frei den Preis und die Zahlungsmodalitäten (außerhalb der Plattform, durch Überweisung oder eine andere private Vereinbarung).
- Der Erwerber erstellt oder verwendet ein kompatibles Portfolio, wie z.B. :
- ein Aktionariat-Konto (Anwendung oder Webseite)
- eine externe Brieftasche wie MetaMask, Ledger oder eine andere Ethereum/Gnosis-kompatible Brieftasche
- Sie nehmen Kontakt mit La Petite Épicerie SA unter invest@lapetiteepicerie.ch auf, um die Übertragung offiziell zu machen.
- Eine Identitätsprüfung (KYC) des neuen Erwerbers kann verlangt werden.
- Die Adresse der Brieftasche (wallet address) muss für die Registrierung übermittelt werden.
- Sobald die Transaktion validiert ist, wird das Register der tokenisierten Wertpapiere aktualisiert und das Token wird auf das Portfolio des neuen Erwerbers übertragen.
Wichtig: Die Übertragung wird erst wirksam, wenn der neue Investor in das offizielle, von La Petite Épicerie SA geführte Register eingetragen ist. Die bloße Zusendung des Tokens reicht nicht aus, um das rechtliche Eigentum zu übertragen, wenn es nicht validiert und registriert ist.
An wen kann ich meine Anteile verkaufen?
Sie können Ihre Anteile an jede natürliche oder juristische Person mit oder ohne Wohnsitz in der Schweiz verkaufen, vorausgesetzt, dass:
- sie die Bedingungen des Minority Shareholders Agreement und der Satzung erfüllt
- sie von La Petite Épicerie SA akzeptiert wird
Der Käufer muss über eine kompatible Brieftasche verfügen (z.B. ein Aktionariat-Konto oder ein externes Wallet wie MetaMask, Ledger usw.).
Sobald der Verkauf abgeschlossen und von La Petite Épicerie SA bestätigt ist, wird das Register der tokenisierten Wertpapiere aktualisiert und die Token werden auf das Portfolio des Käufers übertragen.
Wichtig: Die Übertragung wird erst wirksam, wenn der neue Investor in das offizielle, von La Petite Épicerie SA geführte Register eingetragen ist. Die bloße Zusendung des Tokens reicht nicht aus, um das rechtliche Eigentum zu übertragen, wenn es nicht validiert und registriert ist.
Kann ich meine Anteile an meine Gesellschaft (Holdinggesellschaft usw.) übertragen?
Ja, vorbehaltlich der Annahme durch La Petite Épicerie SA und der Einhaltung der Bedingungen des Minority Shareholders Agreement.
Die Übertragung wird wie ein außerbörslicher Verkauf abgewickelt und folgt demselben Verfahren:
- Das begünstigte Unternehmen muss über ein kompatibles Portfolio verfügen.
- kann eine Identitätsprüfung (KYC) verlangt werden.
La Petite Épicerie SA aktualisiert dann das Register und überträgt die Token auf die Brieftasche des Unternehmens.
Wichtig: Die Übertragung wird erst wirksam, wenn der neue Investor in das offizielle, von La Petite Épicerie SA geführte Register eingetragen ist. Die bloße Zusendung des Tokens reicht nicht aus, um das rechtliche Eigentum zu übertragen, wenn es nicht validiert und registriert ist.
Kann ich meine Anteile verschenken oder vererben?
Ja, im Falle einer Schenkung oder einer Erbschaft folgen die Titel dem schweizerischen Zivilrecht. Die Erben (oder der Empfänger der Schenkung) müssen :
- von La Petite Épicerie SA identifiziert werden
- über eine kompatible Brieftasche verfügen (Aktionariat-Konto oder Ethereum/Gnosis-Wallet)
Die Übertragung der Token wird von La Petite Épicerie SA auf die Brieftasche des neuen Inhabers vorgenommen, sobald die Akte validiert wurde.
Wichtig: Die Übertragung wird erst wirksam, wenn der neue Investor in das offizielle, von La Petite Épicerie SA geführte Register eingetragen ist. Die bloße Zusendung des Tokens reicht nicht aus, um das rechtliche Eigentum zu übertragen, wenn es nicht validiert und registriert ist.
Ich habe mein Telefon oder meine digitale Brieftasche verloren: Habe ich meine Anteile verloren?
Nein. Bei Verlust des Zugriffs auf Ihre Brieftasche (privater Schlüssel) kann La Petite Épicerie SA mit Aktionariat einen Neuzuteilungsprozess durchführen: Das Token wird nach einer Identitätsprüfung auf eine neue Adresse übertragen. Es wird kein privater Schlüssel wiederhergestellt; nur das Eigentum wird in die Blockchain verschoben.
Wie werden die Dividenden ausgezahlt?
Die Dividenden werden wie für jeden Schweizer Aktionär ausgeschüttet: per Banküberweisung, nach Beschluss der Hauptversammlung, unter Abzug der eidgenössischen Verrechnungssteuer von 35%. In der Schweiz ansässige Personen können diese Steuer in voller Höhe über ihre jährliche Steuererklärung zurückfordern.
Wie hoch ist die Besteuerung von Partizipationsscheinen in der Schweiz?
Für ansässige natürliche Personen :
- Dividenden: als Einkommen steuerpflichtig (Bund, Kanton, Gemeinde).
- Kapitalgewinne: Steuerfrei, es sei denn, der Anleger ist als professioneller Händler eingestuft.
- Vermögen: Die Wertpapiere werden in die Steuerbemessungsgrundlage für die Vermögenssteuer einbezogen.
Für juristische Personen :
- Dividenden unterliegen der Gewinnsteuer, mit der Möglichkeit einer Beteiligungsermäßigung, wenn der gehaltene Anteil ≥ 10 % ist (Art. 69 DBG).
Was ist mit ausländischen Investoren?
Dividenden unterliegen einer Quellensteuer von 35%, aber der Satz kann durch ein Doppelbesteuerungsabkommen (Frankreich, Deutschland usw.) reduziert werden. Die Anleger können bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) eine teilweise Rückerstattung beantragen.
Wie melde ich meine Wertpapiere in meiner Steuererklärung an?
Gehen Sie wie folgt vor:
- Geben Sie den Gesamtwert der Partizipationsscheine in der Rubrik „Nicht börsennotierte Schweizer Wertpapiere“ an.
- Geben Sie den Namen der Gesellschaft, die Anzahl der Anteile und ihren Nennwert (CHF 0.01) an.
- Geben Sie alle Dividenden an, die Sie als bewegliches Einkommen erhalten haben.
Erhalte ich eine Steuererklärung oder eine jährliche Bescheinigung?
Ja, La Petite Épicerie SA veröffentlicht jedes Jahr einen Standardauszug, der die Anzahl der gehaltenen Aktien, die Dividendenzahlungen und die für die Steuererklärung erforderlichen Informationen enthält. Dieses Dokument wird per E-Mail versandt oder ist über den Anlegerbereich verfügbar.
Wo werden meine Token aufbewahrt?
Partizipationsscheine werden in der Gnosis Chain Blockchain (Ethereum-kompatibel) registriert und in Ihrer persönlichen digitalen Brieftasche (Aktionariat Wallet oder kompatibel) gespeichert. La Petite Épicerie SA führt parallel dazu ein offizielles Register der Inhaber.
Was ist zu tun, wenn sich Ihre Adresse, E-Mail-Adresse oder Bankverbindung ändert?
Senden Sie eine Nachricht mit den neuen Informationen an invest@lapetiteepicerie.ch
Vor jeder Aktualisierung des Registers kann eine Identitätsprüfung verlangt werden.
Gibt es einen Sekundärmarkt oder einen "offiziellen" Wert?
Da die Partizipationsscheine von La Petite Épicerie SA nicht börsennotiert sind, hängt ihr Wert ausschließlich von den Ergebnissen und der internen Bewertung des Unternehmens ab. Es wird daher kein offizieller Preis veröffentlicht.
Kann ich verlangen, dass meine Anteile von der Gesellschaft zurückgekauft werden?
Gemäß dem Schweizer Obligationenrecht kann ein Unternehmen bis zu 10% seines eigenen Kapitals zurückkaufen, sofern es über ausreichendes Eigenkapital verfügt. La Petite Épicerie SA ist jedoch nicht verpflichtet, solche Rückkäufe zu tätigen, und tut dies nur in Ausnahmefällen und nach eigenem Ermessen. Darüber hinaus kann La Petite Épicerie SA auch die Kontaktaufnahme zwischen Anlegern erleichtern, die Partizipationsscheine verkaufen oder erwerben möchten.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu meinen Beteiligungen habe?
Zögern Sie nicht, uns unter invest@lapetiteepicerie.ch zu kontaktieren.
Wir sind Partner: Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!
Disclaimer
Die Informationen in diesem FAQ dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für spezifische Fragen zu Ihrer Situation wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater.